2021-11-25 21:13:43
TEILEN
IHR KÖNNT ES NICHT ANDERS LÖSEN
Was Sie über die BRD wissen sollten! Die 21 Punkte! Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt und kann nicht widerlegt werde. Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück. Bitte vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich aufwacht!!! 1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.Es wurde mit Wirkung zum durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces). Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. Einigungsvertrag vom Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich! Folgende Stellen aus dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin belegen das fortgeltende Besatzungsrecht der Alliierten: In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren (Präambel, Abschnitt 6) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. (Artikel 2) Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behördenbehandelt. (Artikel 4) 2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2.Weltkrieges geschlossen weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der Feindstaatenklausel der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UNCharta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand. Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden.
2 Im SHAEF- Gesetz- Nr.
3.1K views18:13